Während des 4. Lockdowns - voraussichtlich bis 6. April 2021 - gelten für unsere Unternehmen folgende Regelungen aus der COVID-19-Notmaßnahmenverordnung der Bundesregierung:
Gewerbekunden
- Das B2B-Geschäft ist von den Beschränkungen ausgenommen
- Zustellung und Abholung zu- bzw. von Gewerbekunden ist erlaubt
Privatkunden
- Die Geschäfte sind grundsätzlich geschlossen
- Erlaubt ist die Abholung vorbestellter Waren (telefonisch oder per E-Mail)
- Waren dürfen nur im Freien abgeholt werden
- Waren aus dem gesamten Sortiment dürfen bestellt und abgeholt werden
Um Kundenansammlungen zu vermeiden, ersuchen wir Sie, bei der Bestellung (telefonisch oder per E-Mail) anzugeben, wann Sie die bestellte Ware abholen wollen und den zu bezahlenden Betrag (Bargeld) möglichst genau bereit zu halten. Natürlich stellen wir gegen Bestellung die benötigten Waren gerne zu.
BauWelt Koch Telefonnummern und E-Mail-Adressen
OBI Märkte OBI Märkte Telefonnummern und E-Mail-Adressen
baustoffwagner Wien Telefonnummern und E-Mail-Adressen